Umschulungen können aus verschiedensten Gründen und in unterschiedlichsten Berufen erforderlich werden – doch wie sehen die Rahmenbedingungen aus?
Fakt ist, für viele Berufe besteht auf dem Arbeitsmarkt heutzutage eine geringe Nachfrage und zahlreiche Berufsfelder erfordern außerdem eine technische Neuorientierung.
Du kannst für längere Zeit deinen gelernten Beruf nicht ausüben, aufgrund von Elternzeit oder Krankheit, oder du wurdest aufgrund körperlicher oder mentaler Beschwerden berufsunfähig? Auch dies kann anstelle einer Weiterbildung oft eine Umschulung erforderlich machen.
Ein entscheidender Grund für Umschulungen ist auch die Unzufriedenheit von Arbeitnehmern mit ihrem bisherigen Beruf. Zu welcher Gruppe gehörst du?
Wie solltest du in eine Umschulung starten?
Ein Quereinstieg oder Neustart in einen neuen Beruf erfordert viel Energie und eine hohe Motivation, da du definitiv deine Komfortzone verlassen musst, um noch einmal komplett von vorne anzufangen. Nutze diesen Augenblick jedoch als wichtige Chance und freue dich auf deine neue Karriere, die definitiv anders sein wird als deine vorherige – die Erfolgsaussichten liegen in deinen Händen.
Falls eine Fortbildung oder Weiterbildung deinen Zielen nicht ausreichend näher kommt, so ist es Zeit für eine neue Ausbildung oder ein neues Studium. Berufe, bei denen sich Umschulungen besonders anbieten, sind Tätigkeiten im Gesundheitswesen, kaufmännische Büroberufe, sowie Berufe im Vertrieb und in der Industrie.
Welche Formen der Umschulung gibt es?
- Vergleichbar mit der dualen Ausbildung gibt es auch die duale Umschulung, oftmals betriebliche Umschulung genannt. Der praktische Ausbildungsteil findet in einem Unternehmen statt und der theoretische Teil in einer Berufsschule. Bei dieser Art der Umschulung gibt es ein fest geregeltes Ausbildungsgehalt.
- Die schulische Umschulung findet hingegen, wie es im Begriff schon erkenntlich wird, ausschließlich an einer Berufsschule oder Berufsfachschule statt und muss für den praktischen Teil mit Praktika ergänzt werden. Ein Gehalt kann hierbei oftmals nicht beansprucht werden, viele Umschüler müssen sogar noch Schulgeld zahlen.
- Die dritte Form ist die überbetriebliche Umschulung, bei der private Bildungsträger praktische Fähigkeiten vermitteln, die durch theoretischen Unterricht ergänzt werden. Diese Art der Umschulung kommt für allem für Erzieher und Pflegepersonal in Frage. Die Kosten hierfür können von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, dementsprechende Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen müssen jedoch nach der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zugelassen sein.
Wie kann eine Umschulung finanziert werden?
Bei der betrieblichen Umschulung orientiert sich die Vergütung im ersten Umschulungsjahr in der Regel am Tarifverdienst von Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr. Falls die Bundesagentur für Arbeit deine betriebliche Umschulung fördert, so kannst du zusätzlich Arbeitslosengeld und teilweise auch finanzielle Unterstützungen für Fahrt- und Übernachtungskosten erhalten. Bei den anderen Formen der Umschulung wird in der Regel jedoch kein monatliches Ausbildungsgehalt überwiesen.
Wie sehen die Möglichkeiten der Finanzierung aus? Eines der wichtigsten Fördermittel ist der sogenannte Bildungsgutschein, den du beantragen kannst, wenn du nachweisen können, dass du ohne die Umschulung von Arbeitslosigkeit bedroht wirst. Der Bildungsgutschein kann -entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)- Lehrgangsgebühren übernehmen, teilweise auch Fahrt-, Übernachtungs-, und Prüfungskosten. Die Bundesagentur für Arbeit bietet darüber hinaus auch alternative Förderungen an, wie die Weiterbildungsprämie, Weiterbildungsschecks oder andere Förderprojekte mit den Titeln „Stark im Beruf“ (für Mütter mit Migrationshintergrund) und „Perspektive Wiedereinstieg“ (für Frauen und Männer, die familienbedingte Auszeiten vom Beruf genommen haben).