Berufsbegleitend zu studieren hat den Vorteil, weiterhin monatliches Gehalt zu erhalten – gibt es Möglichkeiten für eine zusätzliche Finanzierung?
Verglichen mit Studenten, die ein Vollzeitstudium absolvieren und nebenbei jobben, um sich das Studium zu finanzieren, haben Berufstätige, die ein Studium aufnehmen, den großen Vorteil, dass die finanzielle Belastung in der Regel etwas geringer ist, da sie ihr Gehalt auch während des Studiums überwiesen bekommen und im Idealfall nach abgeschlossener Weiterbildung die realistische Aussicht auf eine Gehaltserhöhung haben.
Im Durchschnitt kostet eine Weiterbildung etwa 2.000 Euro; in manchen Fällen, wie für ein MBA-Studium, jedoch bis zu 30.000 Euro, daher wird eine zusätzliche Finanzierungsquelle oft dringend benötigt.
Welche Förderungsmöglichkeiten bietet der Staat?
Die sogenannte „Bildungsprämie“, ein Zuschuss zur Ausbildung in Höhe von 500 Euro, kann von Arbeitnehmern geltend gemacht werden, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro haben, was in etwa dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen Arbeitnehmer mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, entweder als Angestellte oder Selbstständige. Auch während Eltern- oder Pflegezeit besteht Anspruch auf eine Bildungsprämie. Wichtig ist in allen Fällen jedoch, dass Sie vor der Anmeldung mit Ihrem Weiterbildungsanbieter klären, ob Prämiengutscheine auch zur Bezahlung akzeptiert werden.
Neben der Inanspruchnahme einer Bildungsprämie können Sie ihre Studien- und Prüfungsgebühren, sowie auch ihre Fachliteratur und benötigten Arbeitsmittel steuerlich geltend machen.
- Bei einem Erststudium, das unabhängig von Empfehlung deines Arbeitgebers durchgeführt wird, können für die Studiengebühren bis zu 6.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden.
- Für ein berufsbegleitendes Zweitstudium können die Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden – für Fernstudien liegt der Steuerfreibetrag bei einem Jahresgehalt von mehr als 9.000 Euro; vor allem bei Ausgaben über 4.000 Euro
kann sich eine Absetzung sehr lohnen.
Habe ich auch Anspruch auf BAföG?
Unter bestimmten Bedingungen hast du einen 12-monatigen Anspruch auf eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung von bis zu 850 Euro monatlich, die nicht zurückgezahlt werden muss. Bei einem Bachelorstudium liegt das Höchstalter für eine Beantragung bei 30 Jahren, bei Masterstudiengängen bei 35 Jahren, jedoch besteht der Anspruch nur bei einem Vollzeitstudium und nicht bei einem berufsbegleitenden Studium.
Eine alternative Förderungsmöglichkeit ist das sogenannte Aufstiegs-BAföG, das die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse unterstützt, von Handwerks- und Industriemeister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher bis hin zu Betriebswirt. Für Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen gibt es verschiedene Förderungskriterien, um in den Genuss der Unterstützung von maximal 15.000 Euro kommen zu können.
Welche weiteren Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich mit seinem Aufstiegsstipendium an hoch motivierte Berufstätige, die ein Hochschulstudium aufnehmen möchten. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren und ein Nachweis über besondere Leistungsfähigkeit (entweder durch sehr gute Noten in der Abschlussprüfung oder die erfolgreiche Teilnahme an überregionalen beruflichen Leistungswettbewerben). Jährlich werden 1.000 Stipendien vergeben.
Eine Alternative hierzu ist der KfW-Studienkredit, der unabhängig vom Studienfach und auch bei einem berufsbegleitenden Studium beantragt werden kann (der sogenannte Bildungskredit kommt hingegen nur bei einem Vollzeitstudium in Frage).
Viele Bundesländer vergeben neben Bildungsprämien auch Bildungsschecks, die einen bestimmten Prozentsatz der Fortbildungskosten meist in Höhe von bis zu 500 Euro übernehmen.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Unternehmen eine Vereinbarung mit Fernschulen, wie dem ILS hat, und Ihnen dadurch besondere Sonderkonditionen angeboten werden, auch in Form von Blended Learning.
Die meisten Fernschulen bieten zudem ein vierwöchiges kostenloses Probestudium an sowie eine Staffelung des Zahlungsbeitrages über mehrere Monate.